AGB

  1. Vertragsabschluss

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Brief365 und dem Vertragspartner abgeschlossenen und alle künftigen Verträge, ohne dass es jeweils einer erneuten Vereinbarung bedarf.

1.2. Mit Brief365 i.S.d. §§ 15 ff AktG verbundene Unternehmen sind nicht Dritte i.S.d. nachfolgenden AGB.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung von Brief365 Vertragsinhalt, auch sofern sie Angebotsabforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und ihrer Geltung nicht widersprochen wird oder die Leistungsausführung vorbehaltlos erfolgt.

1.4. Angebote sind freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung.

 

  1. Leistungserbringung

2.1. Brief365 entwickelt und vermarktet Dienstleistungen auf Basis moderner Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere auch der physische und digitale Versand von Dokumenten, Archivierungsdienste und Adressprüfungen.

2.2  Brief365 ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn diese wirtschaftlich und fachlich sinnvoll abtrennbar erbracht werden können.

2.3. Brief365 ist berechtigt, die Leistung durch Subunternehmen ausführen zu lassen.

2.4. Erfolgt im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ein Versand, geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson auf den Vertragspartner über.

2.5. Bei Werkleistungen gilt die Abnahme spätestens nach Ablauf der zur Abnahme bestimmten Frist oder ab Übernahme der Leistung in den Produktivbetrieb des Vertragspartners als erfolgt.

2.6. Sobald die Gefahr einer vom Vertragspartner zu vertretenden Rechtsverletzung bekannt wird, ist Brief365 zur sofortigen Ergreifung von Maßnahmen hiergegen berechtigt (z.B. Informationen entfernen, Zugriff durch Dritte ausschließen, Leistungserbringung unterbrechen). Der Vertragspartner hat Brief365 den hieraus resultierenden Aufwand zu erstatten, u.a. Personalkosten für nicht anderweitig einsetzbare Beschäftigte.

2.7. Brief365 kann sich zur Abwicklung von Verträgen der mit ihr i.S.d. §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen bedienen.

2.8. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Magdeburg.

2.9. Erfolgt die Leistungserbringung bei oder in direktem Kontakt mit Kunden des Vertragspartners, arbeitet Brief365  im Verhältnis zu Endkunden/Verbrauchern ausschließlich als Erfüllungsgehilfin ihres Vertragspartners.

 

  1. Obliegenheiten des Vertragspartners

3.1. Der Vertragspartner versichert, dass von ihm zur Veröffentlichung oder Weitergabe bereitgestellte Daten, Dokumente, Texte usw. weder gegen nationales oder internationales Recht noch gegen Datenschutz-, Wettbewerbs-, Urheberrecht oder berufsrechtliche Schweigepflichten verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.

3.2.Ergeben sich während der Auftragsausführung durch die Einführung oder Änderung gesetzlicher Bestimmungen Auswirkungen auf die Leistungserbringung, vereinbaren der Vertragspartner und Brief365 angemessene Maßnahmen zur Anpassung. Den daraus resultierenden vertragsspezifischen Mehraufwand hat der Vertragspartner zu erstatten.

3.3. Brief365 darf Firmenlogo und –name des Auftraggebers bis auf Widerruf als Referenz in öffentlich zugänglichen Unterlagen, auf seiner Website oder im Intranet verwenden, z.B. für Präsentationen, Produktbeschreibungen oder Messeauftritte.

 

  1. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

4.1. Sind Festpreise vereinbart, hat Brief365 Anspruch auf Abschläge für erbrachte, in sich abgeschlossene Teilleistungen.

4.2. Die Aufrechnung mit einem Vergütungsanspruch von Brief365 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungs- oder sonstige Gegenrechte.

4.3. Die Änderung gesetzlicher Bestimmungen über einen zu zahlenden Mindestlohn, insbesondere des Mindestlohngesetzes, von Tariftreuebestimmungen und/oder Tarifverträgen, berechtigt Brief365 zur entsprechenden Anpassung der Vergütung.

4.4. Brief365 bleibt die Anpassung vereinbarter Preise bei Änderung die Kosten beeinflussender Faktoren vorbehalten, z.B. Briefporto. Die Veränderung wird ab Bekanntgabe gegenüber dem Vertragspartner wirksam. Diese kann auch mit einer Rechnung erfolgen.

4.5. Bis zur vollständigen Bezahlung aller im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden offenen Forderungen blei-
ben alle Leistungen i.S.v. 2.1. Eigentum von Brief365. Unter Kaufleuten i.S.d. HGB ist für die Herausgabe der Leistung ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich.

4.6. Zur Weiterveräußerung von Leistungen i.S.v. 2.1. ist der Vertragspartner nur widerruflich ermächtigt. Sich aus der Weiterveräußerung ergebende Forderungen tritt der Vertragspartner hiermit an die dies annehmende Brief365 ab.

4.7. Die Umbildung, Vermischung oder Verarbeitung einer Leistung i.S.v. 2.1. der Brief365 mit fremden Sachen führt zum Miteigentumserwerb durch Brief365 an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Leistung zur neuen Sache.

 

  1. Sach- oder Rechtsmängel

5.1. Der Vertragspartner hat die Beschaffenheit der Leistung unverzüglich zu prüfen. Festgestellte Beanstandungen hat er beweis-sicher zu dokumentieren und unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Leistung von Brief365 als mangelfrei.

5.2  Brief365 haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von im Rahmen der Vertragserfüllung von Datendiensten und anderen Unternehmen (z.B. vom Vertragspartner, von Schufa, Deutsche Post, Deutsche Bundesbank usw.) übernommenen Daten.

5.3. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schlecht- oder Falschlieferung bzw. von Schadensersatzansprüchen gegen Brief365 ist ausgeschlossen, wenn

  • der Vertragspartner diese nicht gem. 5.1. anzeigt
  • der Vertragspartner oder von ihm beauftragte Dritte in nicht ab-gestimmter Weise in die Leistung eingreifen oder diese nicht bestimmungsgemäß gebrauchen.

 

  1. Zahlungen

6.1. Alle Preise sind Nettopreise und werden zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

6.2. Einwände gegen die Abrechnung sind innerhalb von 6 (sechs) Wochen nach Rechnungszugang geltend zu machen, anderen-falls gilt die Rechnung als anerkannt.

6.3. Alle Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto gebührenfrei zu über-weisen. Sie sind rechtzeitig, wenn Brief365 der Geldbetrag am Fälligkeitstag zur Verfügung steht.

6.4. Bei vereinbartem Bankeinzug erfolgt der Einzug drei Tage nach Rechnungsdatum.

6.5. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Zinsen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.

6.6. Bei Zahlungsverzug wird der Rechnungsbetrag mit 9 (neun) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. Die Geltendmachung von Verzugszinsen schließt diejenige weiterer Verzugsschäden nicht aus.

6.7. Zurückbehaltungs- oder sonstige Gegenrechte am Rechnungsbetrag oder dessen Aufrechnung mit bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.

6.8. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners, z.B. bei Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- bzw. Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, bei Wechselprotest und wegen mangelnder Deckung von Schecks wird die Gesamtforderung gegen den Vertragspartner fällig. Brief365 ist berechtigt, ausreichende Sicherheit zu verlangen oder die Belieferung einzustellen.

6.9. Die Abrechnung durch Lieferanten und Dienstleister über elektronische Rechnungen/Gutschriften bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Brief365. Elektronische Rechnungen/Gutschriften müssen an die E-Mail-Adresse rechnungseingang@brief365.com gerichtet sein, um als zugegangen zu gelten, und pdf-Format aufweisen. Eine E-Mail darf nur eine Rechnung/Gutschrift enthalten. Enthält sie eine Signatur, muss diese gültig und verifizierbar sein.

 

  1. Datenschutzinformation, Geheimhaltung

7.1. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass Brief365 für die Dauer des Vertrages Daten des Vertragspartners verarbeitet und speichert, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.

7.2. Brief365 ist zur Weiterleitung von Daten an Dritte berechtigt,
sofern gegenüber Ermittlungsbehörden oder Einrichtungen des

öffentlichen Rechts dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Weiterleitung an ein mit Brief365 i.S.d. §§ 15 ff AktG verbundenes Unternehmen erfolgt ist nur für interne Verwaltungszwecke i.S.d.Art.6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

7.3. Brief365 weist den Vertragspartner ausdrücklich auf die nur ein-geschränkt vorhandene Datensicherheit im Internet hin. Seitens Brief365 kann diese nicht vollumfassend gewährleistet werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Möglichkeiten zur Datensicherung stets voll auszuschöpfen; das gilt auch für jede Datenübertragung an Brief365.

7.4. Der Vertragspartner ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Zf. 7 und Art. 24 DS-GVO. Er ist verantwortlich für den Abschluss einer etwaigen erforderlichen Vereinbarung nach Art. 28 DS-GVO mit der Brief365, die als Auftragsverarbeiter die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen wahrnimmt. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich die ihm obliegenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen organisatorisch und technisch umzusetzen und ständig dahingehend zu überprüfen, dass diese fehlerfrei sind und der jeweils aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage entsprechen.

7.5. Der Vertragspartner gewährleistet, dass alle von ihm der Brief365 zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig erworben wurden, deren Weiterleitung und Verarbeitung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck statthaft ist, insbesondere nicht gegen einschlägige datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt. Bei Verletzung dieser Bestimmung gilt 8.4.

7.6. Das Vertragsverhältnis unterliegt bis 5 (fünf) Jahre über seine Beendigung hinaus gegenüber Dritten der strengen Geheimhaltung über die im Rahmen der Vertragsbeziehung ausgetauschten Informationen, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, firmeneigenes Know-how, Kunden- und Mitarbeiterdaten. Wichtige und vertrauliche Geschäftsunterlagen, Dokumente, Daten oder Datenträger sind vor der Einsichtnahme und/oder dem Zugriff Dritter zu schützen und jeweils nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich zu machen, die unmittelbar mit der Bearbeitung zwecks Vertragserfüllung betraut sind. Diese Mitarbeiter sind auf die Geheimhaltung und die daraus resultierenden Sorgfaltspflichten zu verpflichten.

 

  1. Haftung

8.1. Brief365 haftet nur für Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und im Übrigen, insbesondere bei höherer Gewalt, für entgangenen Gewinn sowie sonstige immaterielle Schäden, sofern diese nicht Leben oder körperliche Unversehrtheit betreffen, ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet Brief365 nur aufgrund unabdingbarer, zwingender gesetzlicher Vorschriften.

8.2. Sofern nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistung, haftet Brief365 für einen bei Auftragsausführung eintretenden Datenverlust nur, wenn der Vertragspartner regelmäßige, ordnungsgemäße Datensicherungen durchgeführt hat und dies nachweisen kann. Die Haftung ist beschränkt auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten.

8.3. Für die Aufrechnung gegen Brief365 mit Ansprüchen auf Schadensersatz gilt 4.2. entsprechend.

8.4. Der Vertragspartner stellt Brief365 frei von Ansprüchen Dritter, die aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens oder inhaltlicher oder technischer Fehlerhaftigkeit des von ihm zur Verfügung gestellten Materials (z.B. Software, Datenträger, fehlerhafter Datentransfer, fehlerhafte/rechtsunwirksame Einwilligung zur Kontaktaufnahme) beruhen. Die Freistellung gilt insbesondere für Schäden wegen Verstoßes gegen datenschutz-, wettbewerbs- oder urheberrechtliche Bestimmungen. Die Haftungsfreistellung umfasst neben Schadensersatzleistungen auch Bußgelder, Verfahrens- und Kosten der Rechtsverfolgung.

8.5. Bei lieferstellenbezogenen Abrechnungsdienstleistungen ist die Haftung auf das Fünffache dessen begrenzt, was Brief365 im betreffenden Abrechnungszeitraum als Entgelt für die Dienstleistung zu erhalten hat, die konkret für die betroffenen Lieferstellen erbracht wurde.

 

  1. Kündigung

9.1. Jede Kündigung eines Vertrages muss schriftlich erfolgen.

9.2. Die außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses oder einzelner einheitlich abtrennbarer Teile hiervon aus wichtigem Grund

 

ist insbesondere möglich, wenn

  • der Vertragspartner trotz Mahnung mit seinen Zahlungen um mehr als 14 Tage in Verzug geraten ist
  • dem Vertragspartner eine erhebliche Rechtsgutsverletzung vorzuwerfen ist oder seitens Dritter substantiell vorgeworfen wird, die Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung zu Brief365 haben könnte.
  • Der Vertragspartner gegen Nachhaltigkeitsthemen des Environmental Social Governance (ESG) der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere gegen die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) verstößt.

 

  1. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte

10.1.  Gewerbliche Schutzrechte an Dokumenten, Software und sonstigen Objekten, die Brief365 dem Vertragspartner zugänglich macht, insbesondere Designs, Konzepte, Techniken und Prozesse, technische Innovationen, Entwicklungen, Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen und Modifikationen, sind und bleiben Eigentum von Brief365.

10.2.  Soweit Brief365 im Rahmen der Vertragsbeziehung Leistungen, Werke, insbesondere Software, die urheber-, patent- oder markenrechtlich geschützt werden können, entwickelt oder konzipiert, stehen die Schutzrechte hieran ausschließlich Brief365 zu.

10.3.  Das Recht, gewerbliche Schutzrechte nach 10.1. oder 10.2. sowie auch von Brief365 erworbene Nutzungs- und Lizenz-rechte Dritter zu nutzen, steht dem Vertragspartner nur zu, soweit dies vertraglich geregelt ist.

10.4.  Sollte aufgrund eines Verstoßes des Vertragspartners gegen 10.3. Brief365 die Erbringung der Leistungen untersagt werden oder unmöglich sein, hat der Vertragspartner Brief365 die daraus resultierenden Schäden, insbesondere die Personalkosten für Beschäftigte, die nicht anderweitig eingesetzt werden können, für den entsprechenden bzw. denjenigen Zeitraum bis zur frühestmöglichen Vertragsbeendigung zu ersetzen.

 

  1. Abwerbeverbot

11.1   Wirbt der Vertragspartner, ein mit ihm i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen, sein Erfüllungsgehilfe oder Subunternehmer Mitarbeiter von besonderer Schutzbedürftigkeit, in besonderen Schlüsselpositionen oder mit besonderer Vertrauensstellung (z.Bsp. Know-How-Träger) von Brief365 oder eines mit Brief365 i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens ab, wird pro abgeworbenem Mitarbeiter ein pauschaler Schadensersatz von 5.000 Euro fällig.

11.2.  Diese Bestimmung gilt 2 (zwei) Jahre über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus fort.

 

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1.  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Magdeburg, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

12.2.  Für die Rechtsbeziehung mit dem Vertragspartner ist das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) maßgebend.

 

  1. Sonstiges

13.1.  Verträge oder Vereinbarungen zu bestehenden Verträgen werden nur wirksam, wenn sie von Brief365 nachweisbar bestätigt werden.

13.2.  Brief365 nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nicht teil. Brief365 ist gesetzlich hier-zu nicht verpflichtet.

13.3.  Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Brief365 möglich.

13.4.  Brief365 ist zur Abtretung von Ansprüchen aus der Geschäftsbeziehung zum Vertragspartner und zur Weitergabe zugehöriger Daten berechtigt.

13.5.  Der Vertragspartner sichert zu, dass die Nachhaltigkeitsthemen des Environmental Social Governance (ESG) der Bundesrepublik Deutschland sowie die Verpflichtungen für Lieferanten nach dem LkSG für alle Verträge der gemeinsamen Geschäftsbeziehung angemessen einbezogen und eingehalten werden. Der Vertragspartner sichert ferner zu, die darin benannten menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen entlang seiner Lieferkette angemessen zu adressieren.